Kann ich mehreren Maklern zugleich einen Auftrag erteilen?

Ja, natürlich. Erfahrungsgemäß lohnt sich diese Herangehensweise für die Immobilieneigentümer jedoch nicht. Die Ursachen legen wir ausführlich auf der Seite Makleralleinauftrag dar.

Worum handelt es sich bei einem Makleralleinauftrag?

Aufgrund eines Makleralleinauftrags vermarktet ein einzelner Makler Ihre Immobilie. Das Plus für Sie: Ein persönliches, auf Ihr Objekt zugeschnittenes Marketingkonzept und maximales Engagement. Detaillierte Ausführungen finden Sie auf der Seite Makleralleinauftrag.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler einschalten?

Ein professioneller Makler ist mit dem regionalen Immobilienmarkt bestens vertraut. Auf dieser Grundlage kann er einen realistischen Kaufpreis ermitteln, der Ihren Vorstellungen gerecht wird. Ein unangemessener Preis – einerlei, ob „Mondpreis“ oder „Preisschnäppchen“ – kann den Immobilienbesitzer viel Geld kosten. Immobilen kaufen oder ein Haus verkaufen, ist meist aufwendig. Immobilieneigentümern fehlen oft Zeit und Kenntnisse, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Informieren Sie sich, welche Leistungen wir für Objektverkäufer bzw. Vermieter anbieten.

Wieso erhalte ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Vertrag mit einem Makler unterschrieben habe?

Bei telefonischen Anfragen oder E-Mails über unsere Webseite oder ein Immobilien-Portal entsteht ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind nach dem Gesetz verpflichtet, auch Interessenten über Ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Mit dem Eingehen eines Fernabsatzvertrags sind keine Gebühren verbunden. Die Maklerprovision wird nur berechnet, wenn ein erfolgreicher Kauf oder Verkauf stattgefunden hat. Visiten vor Ort, um das Objekt zu besichtigen, sind selbstverständlich kostenlos.

Kann ich mein Objekt auch selbst verkaufen?

Ja, jedoch sollten Sie genügend Zeit einplanen und sich mit der Thematik eingehend beschäftigen. Wenn Sie unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen, klären wir gern Ihre offenen Fragen. Wir helfen Ihnen selbstverständlich jederzeit.

Wie finde ich den passenden Makler?

Das ist keine einfache Wahl. Es geht um Ihr wertvolles Eigentum, das Sie nicht gern einem „schwarzen Schaf“ unter den Maklern zum Verkaufen überlassen wollen. Wie Sie den richtigen Makler finden, entnehmen Sie unseren Tipps, woran Sie einen seriösen Immobilienmakler erkennen.

Was ist mein Haus wert?

Viele Faktoren wie Zustand, Alter, Lage, Ausstattung, aktuelle Marktsituation usw. beeinflussen den Wert einer Immobilie. Sie müssen von Sachverständigen geprüft werden. Gern verfasst XYZ Immobilien Ihr individuelles Wertgutachten für Ihr Objekt.

Wie bekomme ich einen Energieausweis?

Wunschgemäß erstellt XYZ Immobilien einen Energieausweis für Ihre Immobilie. Das wird etwa eine Woche Zeit in Anspruch nehmen. Es gibt 2 Arten von Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweise, deren Notwendigkeit von der Objektkategorie abhängt.

Wie funktioniert das Bestellerprinzip?

Das Gesetz zum Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Darin wurde geregelt, dass bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern derjenige für die Maklerprovision aufkommt, der den Immobilienmakler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Immobilienbesitzer, also der Vermieter. Mieter zahlen meist keine Maklergebühr. Das Bestellerprinzip ist so weder auf den Verkauf von Objekten noch für die gewerbliche Vermietung anwendbar.

Was versteht man unter einer Interessentenkartei?

Mit der Eintragung in unserer Interessentenkartei teilen Sie uns die Eigenschaften und Spezifika Ihres Wunschobjekts mit. Sobald wir eine geeignete Immobilie gefunden haben, setzen wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten dabei auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Vertraulichkeit nicht offiziell bewerben. Registrieren Sie sich jetzt unverbindlich in unserer Interessentenkartei.