Mehr bieten als der Nachbar?
Immer öfter erwerben Höchstbietende über ein Bieterverfahren Immobilien. Dies ist eine Folge des knappen Angebots an Wohnungen und Häusern, das nicht mit der Nachfrage nach Wohneigentum in Deutschland mithalten kann. Das Bieterverfahren läuft ähnlich ab wie eine Auktion, potenzielle Käufer geben Gebote für eine Immobilie ab. Die Interessenten stehen in Konkurrenz zueinander. Die innovative Verkaufsmethode stellt eine interessante Option zum herkömmlichen Immobilienverkauf dar. Für den Besitzer zahlt sich diese Verfahrensweise jedoch nicht in jedem Fall aus.
Das Bieterverfahren funktioniert ähnlich wie die Auktion oder Versteigerung eines Immobilienobjekts. Es unterscheidet sich von diesen klassischen Verfahren dadurch, dass der Immobilieneigentümer das Höchstgebot nicht akzeptieren muss. Außerdem zeichnet sich das Bieterverfahren durch die größtenteils fehlende Vorgabe eines festen Kaufpreises aus. Die Interessenten rufen den Preis auf, den sie für das Objekt bezahlen wollen. Dabei geht es vor allem darum, andere Mitbieter zu überbieten und eine Offerte abzugeben, die der Eigentümer annimmt.
Wenn der Eigentümer keinen Mindestpreis festsetzt, besteht die Gefahr, dass die Angebote zu gering sind. Etliche Immobilienbesitzer geben daher ein Minimalgebot vor. Damit das Risiko zu niedriger Vorgaben ausgeschlossen wird und die Preise dennoch lukrativ für Kaufinteressenten bleiben, lohnt es sich, einen erfahrenen Immobilienmakler zu beauftragen. Er entwickelt einen optimalen Plan zum Verkauf der Immobilie und begleitet den gesamten Prozess fachkundig.
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Ablauf in 7 Schritten
Schritt 1
Als erstes empfiehlt es sich, nach einem kompetenten Partner, einem geeigneten Immobilienmakler zu suchen. Dieser sollte belegbare Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweisen. Der Makler nimmt das Bieterverfahren dann in die Hand.
Schritt 2
Der Makler erstellt ein Immobilien-Exposé. Dieses enthält alle wichtigen Daten wie Größe, Wohnfläche, Baujahr, Energiewerte und Lage. Hochauflösende Bilder des Objekts sind beigefügt. Gibt der Eigentümer ein Mindestpreisangebot vor, steht dieses ebenso im Exposé.
Schritt 3
Das Verkaufsangebot mit Exposé und den Bildern wird auf Immobilienportalen oder in Printmagazinen veröffentlicht und explizit als Bieterobjekt kenntlich gemacht. Das Inserat sollte gleichfalls einen Termin zur Besichtigung sowie Adresse und Kontaktmöglichkeiten des Maklers enthalten.
Schritt 4
Die Immobilie kann besichtigt werden. Sinnvoll ist eine Besichtigung in kleineren Gruppen oder bei hoher Nachfrage eine Sammelbesichtigung. Dadurch wird den Interessenten die große Konkurrenz bewusst.
Schritt 5
Nach der Besichtigung geben die Kaufwilligen innerhalb eines benannten Zeitraums ein Gebot ab. Darin bringen sie zum Ausdruck, welchen Wert sie dem Objekt beimessen.
Schritt 6
Der Makler sammelt die Gebote der Interessenten, fasst sie zusammen und diskutiert sie mit dem Immobilienbesitzer. Danach klärt er den Höchstbietenden darüber auf, dass niemand mehr Geld geboten hat. Auch eine Nachverhandlung mit einzelnen Interessenten über den Kaufpreis kann nun stattfinden.
Schritt 7
Sieht der Immobilieneigentümer beim Höchstgebot seine finanziellen Vorstellungen erfüllt und der Kaufinteressent möchte nach wie vor den gebotenen Betrag investieren, kann der Verkaufsprozess zu Ende gebracht werden. Beide Partner unterschreiben anschließend beim Notar den Kaufvertrag. Dadurch ist der Immobilienerwerb rechtswirksam und das Bieterverfahren abgeschlossen.